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Wertpapier/Wertpapier im Sinne der ZPO
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Inhalt
             1. Wertpapiere im Sinne der ZPO

Ein Wertpapier ist eine Urkunde über ein privates Recht, bei der das Recht nur vom Besitzer der Urkunde geltend gemacht werden kann. D.h. das Papier trägt den Wert. Man teilt die Wertpapiere ein in:

Die Einordnung der Rektapapiere als Wertpapiere ist allerdings umstritten.

Davon zu unterscheiden sind Legitimationspapiere.

Bei Wertpapieren im engen Sinn (Orderpapiere u. Inhaberpapiere) folgt das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier. Bei Wertpapieren im weiteren Sinn kann das Recht am Papier auch dem Recht aus dem Papier folgen (Rektapapiere).

1. Wertpapiere im Sinne der ZPO

Wertpapiere i.S.d. ZPO sind nur solche, bei denen das aus dem Papier dem Recht an dem Papier folgt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Begebungsvertrag * Genussschein * Rendite * Prospekthaftung * Traditionspapier * Inhaberpapier * Finanzinstrument * Orderpapier * Effekten * Schuldverschreibung auf den Inhaber/Inhaberschuldverschreibung * Wertpapierrechtstheorien * Konversion * Depot/Depotgeschäft * Optionsschein/Puts/Calls * Rektapapier/Namenspapier * Kraftfahrzeugbrief/Kraftfahrzeugschein Werbung: