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Genussschein
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit Genussschein wird ein Wertpapier bezeichnet, das dem Inhaber ein Recht auf Gewährung eines geldwerten Vorteil durch die ausstellende Aktiengesellschaft verbrieft. In der Regel handelt es sich dabei um einen Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn. Stimmrechte könnten mit Genussscheinen nicht gewährt werden. Die Ausgabe von Genussscheinen muss von der Hauptversammlung beschlossen werden.

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