Das aktive Wahlrecht ist das Recht zum Wählen. Dieses
steht für Bundes- und Landestagswahlen jedem Deutschen ab Vollendung des 18.
Lebensjahres zu. Bei Kommunalwahlen jedem
Bürger der europäischen Union der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das passive Wahlrecht ist das Recht gewählt zu werden.
Dieses steht für den Bundestag jedem volljährigen Deutschen zu. Für den
Landtag kann die Vollendung des 21. Lebensjahres Voraussetzung sein (z.B.
Hessen) Bei Kommunalwahlen steht das passive Wahlrecht in Hessen jedem zu,
der aktiv wahlberechtigt ist und seit sechs Monaten seinen Sitz im
jeweiligen Wahlgebiet hat.
Geregelt sind diese Grenzen in den für die jeweilige Wahl einschlägigegen
Gesetzen. Für den Bundestag z.B. in Art. 38 GG, für
den Landtag in der jeweiligen Landesverfassung, für den Kreistag in der Landkreisordnung, für die Gemeindevertretung in der
Gemeindeordnung.
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