Bei Gesellschaften das Recht bei Beschlüssen eine Stimme abzugeben.
Das Stimmgewicht richtet sich hier nach der Höhe des Anteils an der
Gesellschaft.
Bei Abstimmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich (z.B. Parlament,
Gemeindesitzung) hat grundsätzlich jedes Mitglied eine gleichgewichtete
Stimme.
Siehe auch unter Wahlrecht.
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