slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)
Urheberrecht
(it.recht und recht.zivil.materiell.sonder.urheber)
    

Mit Urheberrecht wird das absolute Zuordnungsrecht des Urhebers (z.B. Autor, Komponist, Interpret, Photograph, Regiseur, Programmierer) an dem von ihm geschaffenen Werk (z.B. Text, Melodie, Musik, Bild, Film, Software) bezeichnet (§ 11 UrhG)

Das Urheberrecht ist national geregelt. Entsprechend variieren die Voraussetzungen für den sog. Werkschutz. In Deutschland gilt das Urheberrechtsgesetz.

Gemäß § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen kommen im Zusammenhang mit Webseiten in Frage bei

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: veräußerliches Recht * inline linking * Copyright * Zitate/zitieren/Zitierrecht * Lizenzvertrag/Lizenz * Recht zum Besitz * Deeplink, Rechtsfragen * Frame/Frameset/Framing * Internetrecht * Freiheit, persönliche * gemeinfreies Werk * sharehoster * Zuordnungsrecht Werbung: