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Mit persönlicher Freiheit oder Persönlichkeitsrecht wird das von Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit bezeichnet. Die persönliche Freiheit findet ihre Grenzen in der sog. Schrankentrias:
- den Rechten anderer
- der verfassungsmäßigen Ordnung
- und den Sittengesetzen
Das Persönlichkeitsrecht umfasst u.a. das Recht auf Leben, Gesundheit, Freiheit, eigenständige Gestaltung der Lebesführung, das Namensrecht, Urheberrecht, informationelle Selbstbestimmung,
Vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird auch die
Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes umfasst, das den Anschein
erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein (BVerfG, Beschluss vom 14.2.2005 - 1 BvR 240/04).
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