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Mit Sittengesetz werden die von der Rechtsgemeinschaft allgemein als verbindlich anerkannten Wertvorstellungen bezeichnet bezeichnet (BVerfGE 6, 389, 435).
"(...) daß die soziale Gemeinschaft die Handlung eindeutig als im Widerspruch zu dem Sittengesetz stehend betrachtet, das sie allgemein als für sich verbindlich anerkennt (...) (BVerfGE 6, 389)
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