Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Übereignung
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Inhalt
             1. Bewegliche Sachen
             2. Unbewegliche Sachen

Mit Übereignung bezeichnet man den rechtsgeschäftlichen Übergang des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

1. Bewegliche Sachen

Bewegliche Sachen werden gemäß §§ 929 ff übereignet. Dafür müssen gemäß § 929 BGB grundsätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Einigung, die zum Zeitpunkt der Übergabe noch wirksam sein muß
  • Die Einigung muß mit dem unbeschränkt verfügungsbefugten Eigentümer oder einen Vertreter
  • Übergabe

2. Unbewegliche Sachen

Das Eigentum an Liegenschaften wird gemäß §§ 925ff übertragen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen:

Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen

* Traditionspapier * Märchenaufbau * Einigung, Sachenrecht * Übergabe * Zueignungsabsicht, rechtswidrige * Eigentum * § 929 BGB Einigung und Übergabe * Sachgesamtheiten * Eigentumsübertragung
Werbung: