Rechtsbehelf ist ein Gesuch mit dem behördliche, insbesondere gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können.
Zu den Rechtsbehelfen gehören Einspruch, Widerspruch, Rechtsmittel, Erinnerung, Gegenvorstellung.
Rechtsbehelfe müssen immer vom Betroffenen geltend gemacht werden. Bei Rechtsbehelfen spricht man dabei grundsätzlich von "eingelegen" und soweit sie Klagen sind von "erheben".
Auf diesen Artikel verweisen: Aufsichtsbeschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde * Beschwerde, ZPO * reformatio in peius * Rechtsmittel * Rechtsmittel * Erinnerung * Rechtswegerschöpfung