Mit Beschwerde wird der Rechtsbehelf gegen Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts bezeichnet. Die Voraussetzungen sind in den §§ 567 ff geregelt. Die ZPO unterscheidet zwischen der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde. Daneben gibt es noch die im Gesetz nicht geregelte außerordentliche Beschwerde.
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