Mit Widerspruch wird ein förmliches Verfahren bezeichnet, das zur Überprüfung von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen führt. Z.b. im Zivilprozess
Siehe dazu im einzelnen unter Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht, Widerspruch im Grundbuch, Widerspruch im Zivilprozess.
Auf diesen Artikel verweisen: aufschiebende Wirkung * aufschiebende Wirkung * Rechtsbehelfe * Rekurs/Rekurrentin/Rekurrent/Rekursgegner