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Gegenvorstellung
(recht.allgemein)
    

Mit Gegenvorstellung wird ein formloser Rechtsbehelf bezeichnet, der an die Behörde gerichtet ist, die den anzugreifenden Akt erlassen hat.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsbehelfe * Prozesskostenhilfe, Rechtsmittel * Prozesskostenhilfe * Abänderungsverbot Werbung: