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Irrtümer im Zivilrecht
(recht.zivil.materiell.at.irrtum)
    

Im Zivilrecht sind folgende Irrtümer grundsätzlich anerkannt: Nicht anerkannt ist dagegen Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Eigenschaftsirrtum * Inhaltsirrtum * Irrtum * unbeachtlicher Motivirrtum * Stellvertretung, Willenserklärung * Erklärungsirrtum Werbung: