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Artikel Diskussion (1)
Strafbarkeit des Hackens
(it.recht.straf)
    

Beim Hacken kommen, unabhängig von den guten Absichten des Hackers, folgende Straftatbestände in Frage: Wenn der Hacker keine Veränderungen am System vornimmt:

Wenn Veränderungen am System vorgenommen werden, kommt zusätzlich in Betracht:

Wenn Veränderungen mit dem Ziel kostenlos fremde Leistungen zu erhalten vorgenommen werden (z.B. beim Phreaking), kommt zusätzlich in Betracht:

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