slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Phreaking
(it.angriff und it.recht.straf)
    

Mit Phreaking wird das Manipulieren von Telefondiensten, mit dem Ziel der kostenlosen Nutzung, bzw. der Nutzung auf Kosten von anderen bezeichnet.

Phreaking kann gemäß § 265a StGB als Erschleichen von Leistungen strafbar sein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Strafbarkeit des Hackens Werbung: