Im deutschen Strafrecht spricht man von Datenveränderung, wenn jemand rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Gemäß § 303a StGB ist Datenveränderung ein Vergehen, dessen Versuch strafbar ist.
Auf diesen Artikel verweisen: IT-Delikte * Computersabotage * Sasser * Strafbarkeit des Hackens