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Beim Hacken kommen, unabhängig von den
guten Absichten des Hackers, folgende Straftatbestände in Frage:
Wenn der Hacker keine Veränderungen am System vornimmt:
Wenn Veränderungen am System vorgenommen werden, kommt zusätzlich
in Betracht:
Wenn Veränderungen mit dem Ziel kostenlos fremde Leistungen zu erhalten
vorgenommen werden (z.B. beim Phreaking),
kommt zusätzlich in Betracht:
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