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agvw:130: Verwaltungsrecht allgemeiner Teil Wer erlässt Satzungen und welche Beschränkungen gelten für den Erlass von Satzungen?
Wer erlässt Satzungen und welche Beschränkungen gelten für den Erlass von Satzungen?
Im öffentlichen Recht bezeichnet man mit Satzung Rechtsnormen der Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z.B. Universitäten, Städte und Gemeinden. Satzungen sind Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts der jeweiligen Körperschaft. Sie unterliegt folgenden Anforderungen/Beschränkungen:
Anstalten des öffentlichen Rechts erlassen keine Satzungen sondern Anstaltsordnungen.
Satzungen können, wenn das Landesrecht dies vorsieht, mit der Normenkontrollklage gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO überprüft werden.