slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 39 ZPO Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung
(gesetz.zpo.buch-1.abschnitt-1.titel-3)
<< >>
    

Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges wird ferner dadurch begründet, daß der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, zur Hauptsache mündlich verhandelt. Dies gilt nicht, wenn die Belehrung nach § 504 unterblieben ist.


=> rügeloses Einlassen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zuständigkeit, Zivilrecht * Zuständigkeit, Zivilrecht * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln Werbung: