slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 40 ZPO Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung
(gesetz.zpo)
<< >>
    

(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.

(2) Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn

  1. Der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind, oder
  2. für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

In diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gerichtsstandsvereinbarung (Prorogation) * § 33 ZPO Besonderer Gerichtsstand der Widerklage * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln Werbung: