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Vertragsabschluss im Internet
(it.recht)
    

Verträge können im Internet nach den allgemeinen Regeln des BGB über den Vertragsabschluß geschlossen werden.

Der Austausch von Angebot und Annahme kann somit ohne weiteres über eMail erfolgen.

Im Geschäftsverkehr sind allerdings die besonderen Regeln für Fernabsatzverträge und den elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten.

Für Verträge mit Formerfordernissen, wie z.B. Kaufverträge über Grundstücke (§ 311b BGB), siehe unter Formerfordernisse bei elektronischem Vertragschluß

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