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Testament
(recht.zivil.materiell.erb und recht.notar.erb)
    

Inhalt
             1. Urkundseingang

Mit Testament wird ein einseitiges Rechtsgeschäft bezeichnet, mit dem der Testierenden seinen letzten Wille festlegt. Das Testament entfaltet seine Wirkung erst mit dem Tod des Testierenden.

Um wirksam zu sein muss ein Testament handschriftlich vom sog. Erblasser persönlich verfasst sein (§§ 2064, 2247 BGB), oder vor einem Notar mündlich oder schriftlich zur Niederschrift erklärt werden (§ 2232 BGB). Existiert im Todesfall kein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

1. Urkundseingang

  1. Erklärung zu Herkunft (geboren als Sohn der/des), Familienstand und Abkömmlingen
  2. Erklärung über die Staatsangehörigkeit
  3. Vorbefassungsvermerk
  4. Erklärung über die Geschäftsfähigkeit des Erblassers
    Der Notar sich im Vorgespräch von der Testierfähigkeit des Erschienen überzeugt.
  5. Belehrung über die Anwendbarkeit ausländischen Rechts
  6. Rechtswahl bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
  7. Erklärungen über vorangegangene Verfügungen
  8. Erbeinsetzung/Enterbung (konkludent oder ggf. ausdrücklich)
  9. Ersatzerbeneinsetzung
  10. Schlusserbeneinsetzung
  11. Gegenstandszuweisung/Teilanordnung mit ggf. Vermächtnis für überquotalen Wert
  12. Einfache Pflichtteilsstrafklausel
  13. Jastrow´sche Pflichtteilsklausel
  14. eingeschränkter Abänderungsvorbehalt
  15. Pflichteilentziehungsklausel
  16. Anordnung Vor-/Nacherbfolge
  17. Befreiungsklausel bei Vor-/Nacherbfolge
  18. Schenkungsvermächtnis (Umgehung von § 2113 Abs. 2 BGB)
  19. Auflösend bedingte Vor-/Nacherbfolge
  20. Dieterle-Klausel zur Bestimmung der Nacherben
  21. Klausel nach Frank zur Bestimmung der Nacherben
  22. gestaffelte Vor-/Nacherbfolge
  23. Anordnung Testamentsvollstreckung
  24. Vermächtnisse
  25. Herausgabevermächtnis auf den Überrest (Geschiedenentestament)
  26. Vorausvermächtnis (für Erben)
  27. Zweckvermächtnis (Bestimmung des Inhalts durch Beschwerten)
  28. Nießbrauchsvermächtnis
  29. Übernahmevermächtnis
  30. Auflage
  31. Auseinandersetzungsverbot im Weg der Auflage/des Vermächtnisses
  32. Vormundbenennung
  33. Erklärungen des Notars zur Testierfähigkeit
  34. Erklärung zur Verwahrung des Testamens/Meldung zum ZTR
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Auf diesen Artikel verweisen: Verfügung von Todes wegen * Erbvertrag (lat. pactum successorium) * Widerruf Testament/Schenkung * Enterbung * will * Andeutungstheorie * Behindertentestament/Bedürftigentestament * favor testamenti * Erbfolge * Letztwillige Verfügung * Rechtsgeschäft * Berliner Testament, § 2269 BGB * Willenserklärung * letzter Wille * Testierfähigkeit Werbung: