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Erblasser
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Natürliche Person die bei ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das mit dem Tod auf die Erben übergeht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Erbvertrag (lat. pactum successorium) * Nachlassverbindlichkeiten * Enterbung * Testament * Anfallprinzip * Leibeserben * Erbfolge * Nachlassgericht * Auseinandersetzung * § 1924 BGB Gesetzliche Erben erster Ordnung * Erbe/Erben Werbung: