Erben sind die Personen, auf die beim Tod eines Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergeht (so die Legaldefinition in § 1922 BGB).
Auf diesen Artikel verweisen: Ausschlagung/Annahme * Vermächtnis/Untervermächtnis * Erbenhaftung * heirs * Anfallprinzip * Erbteil * Erbfolge * Erblasser * Erbengemeinschaft