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Legaldefinition
(recht.allgemein)
    

Von einer Legaldefinition spricht man, wenn das Gesetz im Text eines Paragraphen Begriffe definiert um dann in anderen Paragraphen mittels des Begriffes auf die Definition zurückgreifen zu können.

Beispiel: § 142 BGB ordnet an, dass unter bestimmten Voraussetzungen jemand behandelt wie wenn er "die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen". musste. Der Begriff "kennen müssen" wird in § 122 BGB definiert mit "infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte". So dass die enstprechende Stelle in § 142 BGB wie folgt zu lesen ist "die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte".

Übersicht der Legaldefinitionen im BGB (unvollständig):

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