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Erbe/Erben
(recht.zivil.materiell.erb)
(engl. heirs )
    

Erben sind die Personen, auf die beim Tod eines Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergeht (so die Legaldefinition in § 1922 BGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: Ausschlagung/Annahme * Vermächtnis/Untervermächtnis * Erbenhaftung * heirs * Anfallprinzip * Erbteil * Erbfolge * Erblasser * Erbengemeinschaft/Untererbengemeinschaft Werbung: