Von einer teleologischen Reduktion spricht man, wenn der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm von der Rechtsprechung oder Wissenschaft so beschränkt wird, dass Sachverhalte, die nach dem Wortlaut der Norm an sich erfasst würden, von der Anwendung der Norm ausgeschlossen werden.
Voraussetzung für die teleologische Reduktion ist, dass die vom Wortlaut umfassten Fälle der inneren Teleologie (= Zielsetzung) des Gesetzes widersprechen.
Für ein praktisches Beispiel siehe unter Geschäft für den, den es angeht.
Fraglich ist, ob ein Unterschied zwischen der teleologischen Reduktion und der
teleologischen Auslegung besteht.
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