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Prüfungsschema für die Verletzung eines Freiheitsrechts
(recht.technik.studium und recht.oeffentlich.grundrechte)
    

  1. Eröffnung des Schutzbereiches, d.h. liegt das in Frage stehende Verhalten im Schutzbereich.
  2. Eingriff in den Schutzbereich
  3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
    1. Vorliegen von Einschränkungsvorbehalten (sog. Schranken)
    2. Beachtung der Schranken-Schranken

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Auf diesen Artikel verweisen: Menschenwürde/Art. 1 Abs. 1 GG Werbung: