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Artikel Diskussion (2)
Grundrechtseingriff
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Eingriff ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten im Schutzbereich eines Grundrechts versagt oder beschränkt, unabhängig davon, ob das staatliche Handeln individuell (z.B. Verwaltungsakt) oder kollektiv (z.B. Gesetz) ausgerichtet ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Datei existiert nicht!* Meinungsfreiheit * Pressefreiheit * Prüfungsschema für die Verletzung eines Freiheitsrechts Werbung: