Mit Rechtssubjekt werden die Träger von subjektiven Rechten und Pflichten bezeichnet. Im Gegensatz zum Rechtsobjekt ist das Rechtssubjekt nie Gegenstand von Rechten.
Rechtssubjekt ist wer die Rechtsfähigkeit besitzt. Rechtssubjekte sind damit alle natürlichen und juristischen Personen.
Bei juristischen Personen ist die Person selbst Rechtssubjekt, die Anteile an der juristischen Person (z.B. die Aktien) dagegen sind Rechtsobjekt. Daher gilt auch insoweit, dass das Rechtssubjekt juristische Person nicht Gegenstand von Rechten sein kann.
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