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Prozesshandlungsvoraussetzungen
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Prozesshandlungsvoraussetzungen werden die Voraussetzungen bezeichnet, die gegeben sein müssen für die Zulässigkeit Erwirkungshandlungen und die Wirksamkeit von Bewirkungshandlungen.

Notwendig sind folgende Voraussetzungen:

Siehe auch unter Prozessvoraussetzungen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Geständnis, Zivilprozessrecht * Nebenintervention/Nebenintervenient * Anerkenntnis * Streitverkündung/Streitverkündeter * Postulationsfähigkeit * Prozessvertrag * Prozessvoraussetzungen im Zivilprozess * Prozessvergleich, Prozesshandlungsvoraussetzungen Werbung: