slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Organbesitz
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von Organzbesitz spricht man, wenn die Organe einer juristischen Person Besitz für die juristische Person ausüben. Der Besitz wird der juristischen Person zugerechnet (BGHZ 57, 166, 167). Gleiches gilt für den Besitz bei OHG und KG. Bei der GbR haben die Gesellschafter dagegen Mitbesitz.

Der Betriebsrat hat mangels Rechtsfähigkeit, keinen Besitz an den ihm überlassenen Sachen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: