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Nationalsozialismus
(recht.geschichte.20)
    

Inhalt
             1. Machtergreifung

Mit Nationalsozialismus wird die Zeit der Diktatur der Nationalsozialisten unter Hitler von 1933 bis zum Ende des zweiten Weltkrieges bezeichnet.

Während dieser Zeit wurden im staatlichen Auftrag große Teile des deutschen Volkes und die Bevölkerung besetzter Nachbarstaaten willkürlich und systematisch verschleppt, gefoltert und ermordet. Darunter fast alle jüdisch-gläubigen Deutschen (Familien, Männer, Frauen, Kinder, Alte) die dem Antisemitismus Hitlers und seiner Anhänger zum Opfer fielen.

Die staatlich begangenen Verbrechen, die mit den Gebietseroberungen im 2. Weltkrieg auf Teile Europas ausgedehnt wurden, erstreckten sich aber auch auf Homosexuelle, politisch Andersdenkende und Behinderte. Allein die Zahl der jüdisch-gläubigen Opfer in Europa liegt zwischen 5 und 6 Millionen (siehe Benz, Dimension des Völkermords, München 1991).

Das Recht wurde von den Nationalsozialisten und ihren Juristen zweckentfremdet und zum Instrument des Verbrechens.

1. Machtergreifung

Die Machtergreifung der Nationalsozialisten vollzog sich formal auf dem Boden der Weimarer Reichsverfassung die gemäß Art. 48 WRV dem Reichspräsidenten erhebliche Entscheidungsbefugnisse für den Notstandsfall einräumte. Letztlich regierte Hitler nur mit Hilfe von Notstandsverordnunngen auf Basis von Art. 48 WRV.

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Auf diesen Artikel verweisen: Davistern * Nationalsozialistische Partei Deutschlands (NSDAP) * Rechtserneuerung im NS-Staat * Die weiße Rose * Scholl, Sophie * Jüterbog * Deportation * Hitler, Adolf * Holocaust * deutsches Recht/germanisches Recht * totalitärer Staat/Totalitarismus * Geheimdienst/Nachrichtendienst * Reichskommissar * NS-Juristen * Nationalsozialisten * Bundesverfassungsgericht (BVerfG) * Rechtsstaat/Rechtsstaatsprinzip * Biltmore-Konferenz Werbung: