slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Reichskommissar
(recht.geschichte)
    

Als Reichskommissar wurde während der nationalsozialistischen Diktatur ein Beauftragter der Reichsregierung für besondere Verwaltungsaufgaben bezeichnet.

Beispiel: Es gab einen Reichskommissar der das annektierte Sudetenland verwaltete.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Annexion/annektieren Werbung: