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Da die Nationalsozialisten nach der Machtergreifung keine Zeit für eine umfassende Neukodifizierung des Rechts hatten, mussten die Juristen die "Rechtserneuerung" mit anderen Mitteln betreiben. Dies geschah in erster Linie
- durch die Verkündung einer neuen, die gesamte Rechtsordnung erfassenden, Rechtsidee, die der Weltanschauung des Nationalsozialsmus entsprach,
- durch die Konstruktion einer neuen Rechtsquellenlehre die die alten Generalklauseln im Sinne der neuen Machthaber umdeutete,
- durch eine neue Auslegungslehre (siehe das Beispiel dazu bei Larenz) und
- durch eine neue Rechts-, Begriffs- und Methodenlehre für die Umbildung des Rechts.
Siehe dazu insgesamt Rüthers, entartetes Recht, S. 23 ff.
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