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Juristische Personen des öffentlichen Rechts
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts lassen sich wie folgt einteilen:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Gebietskörperschaften
      • Gemeinden
      • Gemeindeverbände (=Landkreise)
      • Staat (Brox, AT, Rn. 683)
    • Personal- oder Vereinskörperschaften
      • Anwaltskammer
      • Handelskammern
      • Hochschulen
      • Kirchen
    • Verbandskörperschaften (Mitglieder sind nur jur. Personen des öffentlichen Rechts)
      • gemeindliche Zweckverbände
  • vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Auf diesen Artikel verweisen: Autonomie * Juristische Person * Insichprozess, Verwaltungsprozessrecht * richtiger Klagegegner/Rechtsträgerprinzip, VwGO * Beamt*in * Beliehene/Beliehener * Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anwendungsbereich * Öffentliches Unternehmen Werbung: