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GOA
(recht.allgemein.abkuerzung)
    

GOA ist die gebräuchliche aber nicht offizielle Abkürzung für Geschäftsführung ohne Auftrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anspruchsgrundlagen Zivilrecht * Kunstfehler, ärztlicher * Schuldrecht besonderer Teil Werbung: