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Von einem Kunstfehler spricht man wenn ein Arzt einen Heileingriff in den Körper eines Patienten
nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornimmt. In diesem Fall entfällt
die Rechtfertigungswirkung
von Einwilligung bzw. GOA oder Notstand. Die Folge
ist, dass eine Strafbarkeit des Arztes wegen
Körperverletzung oder Tötung in Betracht kommt.
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