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Gerichtsstand
(recht.allgemein.prozess)
(engl. venue )
    

Mit Gerichtsstand wird der Ort bezeichnet, an dem eine Person verklagt (Zivilprozess) oder angeklagt (Strafprozess) werden kann. Es gelten jeweils unterschiedliche Regeln für den Zivil- und Strafprozess. Für Details siehe unter den jeweiligen Stichworten.

  1. Gerichtsstand ZPO
  2. Gerichtsstand StPO

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Auf diesen Artikel verweisen: Zuständigkeit, örtliche * Gerichtsstandsvereinbarung (Prorogation) * venue * Zuständigkeit, Zivilrecht * Datei existiert nicht!* Streitgegenstand/Streitgegenstandslehren * rügeloses Einlassen/rügeloses Verhandeln * Prozessvoraussetzungen im Zivilprozess * Zahlungsort Werbung: