Mit Familiengericht wird eine Abteilung am Amtsgericht bezeichnet, die funktionell für Familiensachen zuständig ist (§ 23b GVG).
Auf diesen Artikel verweisen: Familienunterhalt * Ehesachen * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Ehefähigkeit/Ehemündigkeit * Hausrat/Haushaltsgegenstände, Familienrecht