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Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Zuständigkeit meint die Zuordnung einer bestimmten Behörde, eines bestimmten Gerichts zu einer bestimmten Aufgabe.

Man unterscheidet dabei zwischen

  • Rechtswegzuständigkeit, d.h. die Frage welcher Rechtsweg einschlägig ist.
  • sachlicher Zuständigkeit
  • örtlicher Zuständigkeit
  • funktioneller Zuständigkeit, d.h. die Frage, welches Rechtspflegeorgan berufen ist (z.B. das Familiengericht, der Rechtspfleger in Registersachen)
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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsprivatrecht * Amtshilfe Werbung: