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Familiengericht
(recht.zivil.formell)
    

Mit Familiengericht wird eine Abteilung am Amtsgericht bezeichnet, die funktionell für Familiensachen zuständig ist (§ 23b GVG).

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Auf diesen Artikel verweisen: Familienunterhalt * Ehesachen * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Ehefähigkeit/Ehemündigkeit * Hausrat/Haushaltsgegenstände, Familienrecht Werbung: