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Bundesgerichtshof (BGH)
(recht.allgemein.prozess)
    

Inhalt
             1. Zuständigkeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Sitz in Karlsruhe. Er ist in Zivil- und Strafsenate eingeteilt. Aus dem Präsidenten und je einem Mitglied der Zivilsenate wird ein großer Zivilsenat gebildet. Aus dem Präsidenten und je zwei Mitgliedern der Strafsenate wird ein großer Strafsenat gebildet. Beide großen Senate bilden gemeinsam die Vereinigten Großen Senate.

Die Richter am BGH werden gemäß § 125 GVG durch den Bundesminister der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuß gemäß Richterwahlgesetz ernannt.

1. Zuständigkeit

Zur instanziellen Zuständigkeit siehe unter Bundesgerichtshof, Zivilsachen und Instanzenzug im Strafprozess.

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Auf diesen Artikel verweisen: BGH * Bundsgerichtshof, Zivilsachen * Hausmannrechtsprechung * Rechtsanwältin/Rechtsanwalt* * Generalbundesanwalt * Anastasia-Urteil * Bundesgerichte/Oberste Gerichtshöfe * BGHZ * LM * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit Werbung: