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Bundsgerichtshof, Zivilsachen
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Inhalt
             1. Besetzung

Der Bundesgerichtshof ist in Zivilsachen zuständig für die Revision gegen die zweitinstanzlichen Urteil der Landgerichte und Oberlandesgerichte (§ 542 ZPO) sowie für die Sprungrevision gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Amts- und Landgerichte (§ 566 ZPO).

Die Revision findet nur statt, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wurde (§ 543 ZPO), oder der BGH die Revision nach einer Nichtzulassungsbeschwerde zulässt (§ 543 Abs. 2 ZPO).

1. Besetzung

Die Zivilsenate des BGH sind besetzt mit einem vorsitzenden Richter und vier weiteren Berufsrichtern.

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