An jedem der oberen Bundesgerichte
gibt es einen großen Senat, der für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung
innerhalb des Bundesgerichts sorgt.
Will ein Senat von der Rechtsprechung des großen Senats oder eines
anderen Senats abweichen, muss es den großen Senat anrufen.
Davon zu unterscheiden ist der gemeinsame
Senat, aller Bundesgerichte.
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