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Bauvorhaben, BauGB/LandesBO
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Bauvorhaben im Sinne der Landesbauordnungen kann man zusammenfassend die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen (iSd der LandesBO) oder von Teilen baulicher Anlagen sowie von anderen Anlagen und Einrichtungen bezeichnen (Vgl. z.B. § 54 Abs. 1 S. 1 HBO).

Mit Bauvorhaben im Sinne des BaugB werden Vorhaben bezeichnet, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (iSd BauGB) zum Inhalt haben.

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Auf diesen Artikel verweisen: privilegiertes Vorhaben * Baurecht, Verantwortliche * Bauleitung Werbung: