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andere Anlagen und Einrichtungen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Andere Anlagen und Einrichtungen iSv § 1 Abs. 1 S. 2 HBO sind Anlagen und Einrichtungen die nicht schon unter den Begriff der baulichen Anlage fallen, für die es aber in der HBO oder in Verordnungen die aufgrund der HBO erlassen wurden gesetzliche Anforderungen gibt. Dazu gehören z.B. die Feuerungsanlagen an die § 37 HBO Anforderungen stellt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bauvorhaben, BauGB/LandesBO * Nutzungsverbot * Bauherrschaft Werbung: