Mit Arbeitsrecht wird das Sonderprivatrecht der Arbeitnehmer bezeichnet. Es ist Teil des Zivilrechts und beschäftigt sich mit der Begründung, dem Bestand und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen und Fragen der Betriebsverfassung.
Eine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts in einem Arbeitsgesetzbuch ist zwar immer wieder im Gespräch aber politisch nicht durchsetzbar, daher sind die Normen des Arbeitsrechts über verschiedene Gesetzte verteilt.
Das Individualarbeitsrecht ist im wesentlichen geregelt im:
BGB,
KSchG,
EntgeltfortzahlungsG,
Bundesurlaubsgesetz
und
Arbeitszeitgesetz.
Vereinzelte Teile finden sich auch im
BetrVG (§§ 81 - 84 BetrVG)
und in der
Gewerbeordnung (§§ 105 - 110 GewO).
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