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Individualarbeitsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Individualarbeitsrecht wird der Teil des Arbeitsrechts bezeichnet, der sich mit mit Begründung, Bestand, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Der Gegenbegriff ist der des kollektiven Arbeitsrechts.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsrecht * Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) * kollektives Arbeitsrecht Werbung: