Mit Individualarbeitsrecht wird der Teil des Arbeitsrechts bezeichnet, der sich mit mit Begründung, Bestand, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Der Gegenbegriff ist der des kollektiven Arbeitsrechts.
Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsrecht * Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) * kollektives Arbeitsrecht