|
Mit Kündigungsschutzgesetz wird das Gesetz bezeichnet, das Arbeitnehmer vor
ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Es greift allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:
- Der Arbeitnehmer muß mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in dem
Betrieb oder Unternehmen angestellt gewesen sein. (§ 1 Abs. 1 KSchG).
- In dem Betrieb müssen mindestens 6 Arbeitnehmer beschäftigt sein
(§ 23 ABs. 1 S. 1 KSchG).
Werbung:
| |